„Sie beginnen Ihr Amt in einer, ich möchte fast sagen, trostlosen Zeit. …“ Frauenwahlrecht in Recklinghausen

Ein freies und gleiches neues Wahlrecht

Nachdem der Abgeordnete Heitmann von der DVP gegen die Entfernung des Kaiserbildes aus dem Sitzungssaal protestiert hatte, eröffnete der Vorsitzende Hermann Bresser von der Zentrumspartei die erste, am 2. März 1919 nach dem neuen Wahlrecht gewählte Stadtverordnetenversammlung mit den Worten: „Ich begrüße die auf Grund des freien und gleichen neuen Wahlrechts gewählte Stadtverordnetenversammlung. Ganz besonders begrüße ich die Damen, die zum ersten Male im Kollegium mitwirken. Die Damen werden ein reiches Arbeitsfeld vorfinden, ganz besonders inbezug auf Jugenderziehung, Armen- und Schulwesen. Sie beginnen Ihr Amt in einer, ich möchte fast sagen, trostlosen Zeit. …“ Und Bürgermeister Sulpiz Hamm hob in seiner Rede auf die neue Zeit an, die sich auch durch die Präsenz von nun zwei Frauen in der Stadtverordnetenversammlung manifestierte: „Ich heiße Sie als die Vertreter einer neuen Zeit im alten Recklinghausen herzlich willkommen. Besonders herzlich begrüße ich unsere beiden Mitbürgerinnen. Wie wir im Kriege die Mitarbeit unserer Frauen auf allen Gebieten nicht entbehren konnten, so wird besonders an dem Gebiete der Gemeinde mit ihren vielen sozialen und kulturellen Aufgaben in Schule, Familie und Wohlfahrtspflege die zarte Hand der Frau von Segen sein – gerade in der jetzigen schweren Zeit.“1

Die ersten weiblichen Stadtverordneten

48 Personen wurden 1919 in das Stadtparlament gewählt. Darunter waren nun zwei Frauen:2 Lina Endmann, geboren 1876 als Lina Hellmann in Ergste, damals Kreis Iserlohn, war seit 1905 verheiratet mit dem Gewerkschaftssekretär Theodor Christian Endmann. Sie war evangelisch getauft worden, das Paar hatte keine Kinder. Sie lebten seit 1916 in Recklinghausen, 1933 zog das Paar nach Dortmund-Mengede. Lina Endmann hatte bereits auf der Wahlliste der Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) – von der SPD hatte sich aufgrund unterschiedlicher Positionen zum Krieg im April 1916 die Unabhängige Sozialdemokratische Partei abgespalten (USPD) – für die Nationalversammlung kandidiert. Sie hatte es nicht in den Reichstag geschafft und stellte sich nun für die MSPD für kommunale Aufgaben zur Verfügung. Auf der insgesamt 48-köpfigen MSPD-Wahlliste stand sie als „Ehefrau“ auf Platz 3. Außer ihr waren „Katharina Schulze, Ehefrau“ auf Platz 14, „Maria Schade, Ehefrau“ auf Platz 25, „Gertrund Schröer, Ehefrau“ auf Platz 29 und „Maria Gersmeier, Ehefrau“ auf Platz 46 aufgestellt worden. Ihr Mann Theodor Christian Endmann war Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss des Recklinghäuser Arbeiter- und Soldatenrats und ist in dieser Funktion überliefert als besonnener Vermittler zwischen revolutionären Ansprüchen der Arbeiterschaft und der Stadt- und Polizeiführung.3

Für das Zentrum betrat Therese Werne die kommunalpolitische Agenda. Geboren 1870 in Recklinghausen war sie Witwe des Augenarztes Albert Werne und Mutter von fünf Kindern. Sie engagierte sich in der Caritas, im Elisabethverein, Mütterverein, katholischen Frauenbund und unterstützte im Ersten Weltkrieg das Winterhilfswerk. Laut Stadtarchivar Herrn Dr. Kordes gehörte Frau Werne dem klassischen Bildungsbürgertum der Stadt an, die gut situiert „ innerhalb der Wälle“ Recklinghausens lebte. Die Recklinghäuser Volkszeitung schrieb am 25. Februar 1919 erleichtert: „Betrachten wir nun die ersten 24 Namen im einzelnen, so fällt als vollkommen neu zunächst der Namen einer Frau auf. In Frau Witwe Therese Werne hat die Zentrumspartei den wahlberechtigten Frauen eine Vertreterin gegeben, deren Aufstellung von vornherein einmütige Zustimmung fand. Sie wird als die erste Zentrumsstadtverordnete ins Rathaus ihren Einzug halten, wo fortan auch der Frauenwelt Sitz und Stimme eingeräumt bleibt.“4

Die „zarte Hand“ der Frauen

Diese beiden Frauen konnten nun die kommunalen Aufgabenfelder mitgestalten. Und sogleich wurden ihnen bei der ersten konstitutierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geschlechtsspezifische Arbeitsfelder zugewiesen, „Jugenderziehung, Armen- und Schulwesen“ sowie „soziale und kulturelle Aufgaben in Schule, Familie und Wohlfahrtspflege“. Hier sollte ihre nun ihre „zarte Hand“ segensreich wirken. Interessant ist, dass sich Bürgermeister Sulpiz Hamm in seiner Eröffnungsrede der Stadtverordnetenversammlung genau die Argumente der bürgerlichen Frauenbewegung zu eigen machte, die sie immer wieder öffentlichkeitswirksam für das Frauenwahlrecht vorgetragen hatte. Doch noch im Frühjahr 1918 hatte sich der Reichstag den Argumenten nicht anschließen können, das Frauenwahlrecht einzuführen. Vielleicht hatte Bürgermeister Hamm aufmerksam in der Recklinghäuser Zeitung vom 13. November 1918 den Leitartikel zum „Frauenstimmrecht in Deutschland “ studiert, der bereits den bürgerlichen – und bis heute wirkenden – Interpretationshorizont zur Historisierung der Frauenwahlrechtsbewegung vorgab und das nun plötzlich im Zuge des politischen Umsturzes gewährte Frauenwahlrecht als Anerkennung ihrer Verdiente im Krieges wertete. Fazit: Das Frauenwahlrecht markiert keinen revolutionären Epochenwechsel hin zur (Geschlechter)Demokratie: „Immer wieder traten Versammlungen des Bundes deutscher Frauenvereine für das Frauenstimmrecht ein und in steigendem Maße nahmen sie Anteil an allen politischen Fragen, die auch nicht unmittelbar mit der Frauenbewegung zusammenhingen. Im Kriege hat die deutsche Frau in dieser Richtung gewaltige weitere Fortschritte gemacht. Sie hat sich in leitenden Stellungen auf allen Gebieten der Verwaltung bewährt, und es erregte keine Verwunderung mehr, als eine Frau als Leiterin mit in das Kriegsernährungsamt eintrat. So hat die großartige Kriegsarbeit der deutschen Frau sie als gleichberechtigte Mitkämpferin an der Seite des Mannes gestellt, und das politische Wahlrecht, das ihr nun gewährt werden soll, ist nur eine verdiente Anerkennung dieser Leistungen.“5

Bei der ersten Kommunalwahl nach neuem Modus ging das Zentrum als stärkste Fraktion hervor, gefolgt von den Mehrheitssozialdemokraten. Unter den 48 Stadtverordneten in Recklinghausen gab es nun zwei Frauen. „Bei einem Blick über die Versammlung fallen noch die beiden Damen auf, die als erste weibliche Stadtverordnete eingezogen sind, Frau Th. Werne und Frau L. Endmann.“ So informierte die Recklinghäuser Volkszeitung kurz nach der Wahl ihre Leserschaft.

Wahlkreis 17

Die Stadtverordnetenversammlung im März markierte vorerst das Ende einer ganzen Reihe von Wahlen. Zum allerersten Mal schritten die Frauen am 19. Januar 1919 zur Wahl der Verfassungsgebenden Nationalversammlung an die Wahlurne. Es handelte sich um die „größte Wahlrechtserweiterung aller Zeiten“ (Hedwig Richter), denn neben der Einbeziehung der weiblichen Wählerschaft wurden das Wahlalter auf 20 Jahre herabgesetzt und auch Soldaten durften fortan wählen.
Recklinghausen war in 23 Stimmbezirke eingeteilt. Damals gehörten Speckhorn, Hochlar, die östlichen Teile von König Ludwig und Suderwich noch nicht dazu. Stadt und Kreis Recklinghausen gehörten zum Wahlkreis 17, Westfalen-Nord, der die Regierungsbezirke Münster und Minden, sowie Lippe und Lippe-Schaumburg umfasste. Lina Endmann aus Recklinghausen hatte auf der Liste der MSPD für die Verfassungsgebende Nationalversammlung kandidiert, es doch nicht nach Berlin geschafft.

Bei der Wahl am 19. Januar 1919 ging das Zentrum als Sieger hervor, gefolgt von der SPD. Einen Einblick in die Sozialmilieus der Stadtgesellschaft geben die Vergleichszahlen mit dem Reich: Zentrum 44,9 Prozent (Reich 19,7 Prozent), MSPD 37,2 Prozent (Reich 37,9 Prozent), Deutsche Demokratische Partei (DDP) 8,5 (Reich 18,5 Prozent), Deutsche Volkspartei (DVP) 4,4 Prozent (Reich 4,4 Prozent), Deutsch-nationale Volkspartei (DNVP) 1,9 Prozent (Reich 10,3 Prozent), Unabhängige Sozialdemokratische Partei (USPD) 0,4 Prozent (Reich: 7,6 Prozent).6 Die Zahlen zeigen die katholische Grundstimmung, die aufgrund der langen Zugehörigkeit Recklinghausens und Umgebung zum Einflussgebiet der Kölner Erzbischöfe die Stadtgesellschaft noch immer prägte. So wanderten Protestanten nennenswert erst mit der Zuwanderung während der Industrialisierung ein.

Dreiklassenwahlrecht

Konzentriert man sich allein auf das Frauenwahlrecht und den Gegensatz von Frauen und Männern, so blitzt nur ein Aspekt der tiefgreifenden gesellschaftlichen Transformation 1918/1919 auf. Es ging nicht nur um Geschlechterfragen, sondern auch um Klassenfragen und Fragen der Demokratie. Denn bis zur Einführung des neuen Wahlrechts durch den Rat der Volksbeauftragten am 12. November 1918 wählten die Menschen in Stadt und Land Recklinghausen nach dem Dreiklassenwahlrecht. Das Gewicht einer abgegebenen Stimme hing vom Vermögen, vom Einkommen, der Steuerleistung und Bildung des Wählers ab: die Wahlberechtigten waren nach der Höhe der von ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern in drei Abteilungen eingeteilt, die jeweils ein Drittel der Wahlmänner wählte. Dies hatte zur Folge, dass landesweit durchschnittlich auf die erste Klasse 3,6 %, die zweite 13,1 % und auf die dritte 83,3 % der Wahlberechtigten fielen.7 Wenige Höchstverdienende, bzw. Höchstbesteuerte konnten den Wahlausgang somit wesentlich stärker beeinflussen als andere Wähler.8 Was dies im Ruhrgebiet bedeutete, hat Daniel Schmidt für das Amt Emscher-Horst gezeigt: Dort war die Zeche Nordstern als größter Steuerzahler allein wahlberechtigt in der ersten Klasse, dominierte die Gemeindevertretung und bestimmte die Geschicke von Horst-Emscher.9

Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 2. März 1919 in Recklinghausen war vorerst die letzte einer Reihe von Wahlen zu einer Republik, bei der nicht nur den Frauen zum ersten Mal als Staatsbürgerinnen die gleichen Rechte wie den Männern garantiert worden waren, sondern die auch nach den demokratischen Wahlprinzipien allgemein, frei, direkt, geheim durchgeführt wurde. Das Wahlrecht war allgemein, weil es von einem bestimmten Mindestalter an allen Staatsbürgern und nun auch Staatsbürgerinnen gewährt wurde. Es war gleich, weil grundsätzlich alle die gleiche Stimme hatten. Es war direkt, weil die Abgeordneten direkt gewählt wurden (und nicht Wahlmänner, wie wir es heute mit den USA verbinden). Es war geheim, weil Vorkehrungen sichergestellt werden mussten, dass man seine Stimme für andere uneinsehbar abgeben konnte.10

Für uns heute – hineingewachsen in eine Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratische Verfassung – gehört das 1918 erlassene Wahlrecht zu unserem Alltag. Wir nehmen es universell wahr und als Wahlrecht auch für Frauen als einen Schritt hin zur Geschlechterdemokratie. Anders als bei geschlechtsspezifischer Bezahlung, bei Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder aktuell beim Paragraphen 219a und der ihm zugrundeliegenden Vorstellung von unmündigen Frauen hinsichtlich ihrer sexuellen wie körperlichen Selbstbestimmung sehen wir uns heute zumindest staatsbürgerlich als gleichberechtigt.

Doch im 19. Und beginnenden 20. Jahrhundert wurde diese Konzeption von Gleichheit von den wenigsten Frauenstimmrechtlerinnen und männlichen Befürwortern des Frauenstimmrechts geteilt oder gar angestrebt.

Frauenbewegung 1848

Die Wurzeln unseres heutigen Verständnisses von Geschlechtergleichheit reichen zurück in die Revolution von 1848. Frauen wie die in Hiddinghausen bei Sprockhövel geborene Mathilde Franziska Anneke (1817-1884) hatten Forderungen nach Freiheit und Gleichheit mit eigenen Forderungen nach Gleichberechtigung verknüpft. 1847 schrieb sie: „Warum erscheinen die Ansichten, die den Männern seit Jahrhunderten bereits angehören durften, einem Staate gerade bei den Frauen so sehr gefährlich? … Weil … wir gleich berechtigt sind zum Lebensgenusse wie unsere Unterdrücker; dass diese es nur waren, die die Gesetze machten und sie uns gaben, nicht zu unserem, nein zu ihrem Nutzen …“ Die Ideale der Aufklärung radikal auf ihr Geschlecht anwendend forderte sie: „Bleibt länger nicht die Betrogenen …“11 Mathilde Franziska Anneke, die auch selber aktiv kämpfend in die 1848 Revolution eingriff und deshalb ins amerikanische Exil gehen musste, blieb mit ihren Forderungen nicht allein.

Und so erließ Preußen als Reaktion auf die freiheitlichen, aufklärerischen Ambitionen der Frauen 1850 ein Vereinsgesetz, das ihnen fortan den Zusammenschluss in politischen Vereinen und die Koalition mit anderen Organisationen untersagte. Es verbot ihnen sogar, an politischen Veranstaltungen teilzunehmen. Als politisch im Sinne des Vereinsgesetzes galt alles, was Verfassung, Gesetzgebung und „die staatsbürgerlichen Rechte der Untertanen“ betraf. Dieses Vereinsgesetz sollte bis 1908 Gültigkeit besitzen und sich vor allem nachteilig für sozialdemokratische Frauen auswirken, wie eine Pressemeldung vom 25. März 1889 aus Bochum Weitmar überliefert. Zu lesen ist dort: „… wurde eine gestern nachmittag in Weitmar stattgehabte Volksversammlung, in welcher der sozialdemokratische Agitator Wesch aus Krefeld … redete, bald nach Beginn polizeilich aufgelöst, weil die Frau des Lokalbesitzers den Saal betreten hatte (Nach dem Gesetz dürfen weder Bewaffnete, noch Frauen oder Kinder in einer politischen Versammlung anwesend sein.)“12 Dies lässt sich eindeutig als Warnung an Frauen, aber auch an Männer lesen, die ihre Frauen zu Versammlungen mitnehmen wollten.

Anderswo konnten sich Frauen durchaus organisieren, und so flossen die der Aufklärung verbundenen, egalitären Positionen einer Mathilde Franziska Anneke auch in den 1865 in Leipzig gegründeten „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ ein, der als Beginn der organisierten deutschen Frauenbewegung gilt. Er setzte sich für eine bessere Mädchen-, Frauen- und Lehrerinnenausbildung sowie die Anerkennung einer außerhäuslichen Berufstätigkeit ein. Lehrerinnen forderten zudem rechtliche wie finanzielle Gleichstellung im Lehrerberuf. In der Sprache der Zeit ging es um „Fraueninteressen auf sittlichem, sozialem, beruflichem, wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet“.13 Die Frauenbewegung hatte im Kaiserreich als Bildungsfrage Fahrt aufgenommen, Forderungen politischer Partizipation wurden zunächst unterschiedlich intensiv bearbeitet.

Die wahlrechtspolitischen Aktivitäten lassen sich für das rheinisch-westfälische Industriegebiet entlang politisch-konfessioneller Lager systematisieren. Nur wenige Protagonistinnen verließen in Frauenfragen die Deutungsmuster und Frontstellungen ihres sozialen Milieus. Zugleich blieben sie innerhalb ihres jeweiligen Milieus jedoch mit frauenbewegten Forderungen höchst umstritten.

Stimmrechtsaktivitäten im katholischen Milieu

In Recklinghausen mit seinen Wahlerfolgen für das katholische Zentrum bietet sich zuerst ein Blick auf das katholische Milieu an. Frauen wie Albertine Badenberg14 aus Steele an der Ruhr oder Hedwig Dransfeld aus Hacheney (heute Dortmund) standen weit über das rheinisch-westfälische Industrierevier hinaus für die katholische Frauenbewegung. Die Notwendigkeit, sich als Frauen zu organisieren, um im öffentlichen Raum wirken und etwas bewirken zu können, war ihnen nur allzu bewusst. So führte Hedwig Dransfeld 1917 aus: „Denn die Frau von heute weiß, dass sie als einzelne dem Volksganzen gegenüber für gewöhnlich ohne Macht und Einfluß ist; sie muß sich ihre Organisationen selber schaffen und durch sie Macht und Einfluß gewinnen. Das ist im wesentlichen auch erreicht worden.“15

Mit Positionen wie dieser behaupteten die Protagonistinnen der katholischen Frauenbewegung ihre Eigenständigkeit. Vertreter des Volksvereins für das katholische Deutschland oder des Caritasverbandes vertraten hingegen ernsthaft die Überzeugung, dass die sozialen Wünsche und Bestrebungen der Frauen „in der Hand der Männer gut aufgehoben sind, und daß auch für die Frau das Hinaustreten aus dem Hause in die Sitzungssäle und Wahlversammlungen ein sehr zweifelhafter Tausch wäre.“16

Im Laufe der Jahre öffnete man sich gegenüber der katholischen Frauenbewegung. Doch nur wenige katholische Politiker bezogen so klar und zukunftsweisend Stellung wie der Zentrumspolitiker Georg Heim beim Katholikentag 1907 und im Bayerischen Landtag: „… ich stehe auf dem Standpunkt, seitdem die Frau im Erwerbsleben eine selbständige Rolle spielt, ist ihr Verhältnis zur ganzen menschlichen Gesellschaft total verändert. Seitdem es Frauen gibt, die ihre Männer ernähren (große Heiterkeit!) hat sich die soziale, gesellschaftliche und staatsrechtliche Stellung der Frau geändert, und wir müssen zur Sache anders Stellung nehmen wie früher. Sie wissen, ich bin deswegen für das Frauenstimmrecht eingetreten und wurde deshalb vielfach angegriffen. – im eigenen Lager. Das macht nichts! Man muss abwarten. Es wird oft etwas verlacht, später wird es doch gemacht!“17

Zumeist blieb auch nach der Jahrhundertwende die katholische Haltung zum Feld „Frau und Politik“ ablehnend bis ambivalent: Immer, wenn die bürgerlichen Frauenbewegungen vor Wahlen das Wahlrecht forderten, empörte sich die Zentrumspresse, während sie gleichzeitig in einer besonderen Art und Weise zur Unterstützung der eigenen Partei aufforderte. So mahnte zur Reichstagswahl 1903 der „Christliche Pilger“: „auch weisen wir nochmals darauf hin, daß dieses Mal die katholischen Frauen sich mehr um die Wahl kümmern müssen. Hier haben die Frauen ein weites Feld der Wirksamkeit.“ Zunächst mag diese Aufforderung zur Reichstagswahl aus dem Jahre 1903 verwundern, doch macht das weitere Zitat deutlich, welchen Platz der „Christliche Pilger“ für die Frauen vorsah: „mögen sie jetzt schon mit der Gewissensforschung des Mannes beginnen. Eine Frau kann vieles durchsetzen. Am Wahltag gilt es, die ihr vom Schöpfer verliehenen natürlichen Gaben für das Wohl des Volkes, des Staates und er Kirche praktisch anzuwenden. Zentrum ist Trumpf am Wahltage.“18 In diesem Denkhorizont der damaligen Zeit waren katholische Frauen nicht vom Wahlgeschehen ausgeschlossen, sie konnten vielfältige Möglichkeiten wahrnehmen, ihre Interessen einzubringen. Das Thema „Wahl für den Reichstag“ ließ sich innerhalb der bürgerlichen Geschlechterordnung auch anders angehen. Im Übrigen hatten es die katholischen Frauen bereits in den Reichstag hinein geschafft: Im Januar 1916 eröffnete Hedwig Dransfeld als Vorsitzende die Generalversammlung des Katholischen Deutschen Frauenbundes im Plenarsaal des Berliner Reichstages. Das politische Berlin drängelte sich auf der Bundesratstribühne. Der „Vorwärts“ berichtete: „Der Präsident des Reichstags mag sonderbare Gefühle gehabt haben, daß eine Frau – man denke: eine Frau! – von seinem Platze mit soviel Schwung und Begeisterung die Versammelten anredete.“19

Die Macht des Zentrums

Andere Flügel der Frauenstimmrechtsbewegung fürchteten die Mobilisierungskraft des katholischen Milieus für die Wahlrechtsfrage: „Gefahren rings um uns her. Wir sehen das Anwachsen der Macht des Zentrums. Katholisch ist Trumpf in dem evangelischen Deutschland – zur rechten Zeit ergriffen die Männer die Initiative und siehe da, eine katholische Frauenbewegung ist plötzlich, gestützt durch einflussreiche Protektion, ins Leben getreten, und sie wächst mächtig. Freilich trägt sie bis jetzt noch das Mäntelchen der Caritas, aber eines schönen Tages, wenn die Zeit reif dafür ist, wird man die geschulte Heerschar der Frauen zur Wahlurne führen, – die Schwarzen und die Roten wissen sehr wohl, was sie an den Frauen im gegebenen Fall haben.“20

Seit den 1870er hatte das katholische Milieu im Zusammenhang mit dem „Kulturkampf“ genannten Auseinandersetzungen mit dem preußisch-protestantischen Obrigkeitsstaat, die nach innen integrierend und mobilisierend wirkten, ein dichtes Netz an konfessioneller Infrastruktur und Vereinsformen aufgebaut,21 von katholischen Lehrerinnenvereinen bis zum Katholischen Frauenbund. Dieses Netz „von der Wiege bis zur Bahre“ wussten die Frauen vorzüglich für ihre Belange und den Wahlkampf 1919 zu mobilisieren.

Das protestantische Milieu

Evangelische Frauen, die sich ab 1899 im „Deutschen Evangelischen Frauenbund“ organisierten, forderten ein Frauenstimmrecht bei kirchlichen und kommunalen Gemeindewahlen. Sie lehnten jedoch staatspolitische Gleichberechtigung ganz national-protestantisch im „Interesse des Vaterlandes“ ab. Für sie war das politische Frauenstimmrecht angesichts der „innenpolitischen Verhältnisse und der noch vielfach mangelnden Reife der Frauen in absehbarer Zeit kein Segen für unser deutsches Volk“. Im Gegenteil: Sie sahen darin „eine im höchsten Grade bedenkliche Stärkung der staatsfeindlichen Parteien“.22

Eine überkonfessionelle Sammlungsbewegung für das Frauenstimmrecht

Nicht ohne Gespür für kluges strategisches politisches Vorgehen gründete die Soziologin Li Fischer-Eckert aus dem Hagener Bürgertum im Oktober 1911 die „Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht.“ Sie wollte überkonfessionelle Sammlungsbewegung für all jene sein, die die Forderung der sogenannten Radikalen nach einem gleichen Wahlrecht nicht mittragen konnten oder wollten, weil diese zu sehr mit der Sozialdemokratie verbunden werden konnten. Die „Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht“ vertrat ein Frauenwahlrecht im Rahmen des Dreiklassenwahlrechts, „unter den gleichen Bedingungen, wie Männer es haben und haben werden.“23 Sie hielt sich gleichzeitig mit dieser Formulierung strategisch eine Option auf ein allgemeines Wahlrecht offen. Li Fischer-Eckert ist als eine hoch engagierte Wahlkämpferin überliefert, die seit November 1918 quer durchs rheinisch-westfälische Industrierevier reiste, von Hamm bis Duisburg. Die promovierte Nationalökonomin war die erste Forscherin überhaupt, die sich mit den Lebensbedingungen von Arbeiterfrauen im Ruhrgebiet befasste. Ihre Forschung, angelegt als teilnehmende Beobachtung und empirischer Erhebung in Duisburg-Hamborn, zählt zu den Meilensteinen der frühen Soziologie.24

Radikale und Fortschrittliche

Bislang fanden sich keine Hinweise in Recklinghausen auf einen expliziten politischen Frauenstimmrechtsverein wie z. B. eine lokale Gründung des „Vereins für Frauenstimmrecht“ oder den „Verein Frauenwohl“, die die „fortschrittliche“ oder „radikale“ Richtung der Frauenbewegung repräsentierten. Wir sind bei unseren Recherchen bislang auch auf keinen Hinweis auf Zusammenschlüsse, Vereine, Verbände gestoßen, die, in der Tradition der Aufklärung stehend, das allgemeine Wahlrecht als Menschenrecht, als „fundamentales“ Recht forderten.25 Das war anders in frühindustrialisierten Städten wie Witten oder den alten Hansestädten am Hellweg wie Essen oder Dortmund, in denen sich ein liberales Wirtschaftsbürgertum etabliert hatte, das immer wieder Minna Cauer, die exponierteste Vertreterin des „radikalen“ Flügels, zu Vorträgen nach Dortmund oder Essen einlud. Das heißt nicht, dass es hier nicht auch Sympathisantinnen der „Radikalen“ gegeben hat, nur traten sie nicht vereinsmäßig oder überlieferungsbildend auf, noch unterhielten sie, wie in Witten oder Essen, Kinderhorte oder Rechtsschutzstellen.

Für das Frauenstimmrecht engagierten sich, so das Fazit, verschiedene Bewegungen, die sich im bürgerlichen Lager als national-konservativ, gemäßigt bis fortschrittlich-radikal verstanden. Sie wollten ihre Forderungen zumeist im Rahmen des Dreiklassenwahlrechts verstanden wissen. Bis auf die „Fortschrittlichen“, auch „die Radikalen“ genannt, grenzten sich alle entschieden von der proletarischen Frauenbewegung ab. Das ist mentalitätsgeschichtlich kein Wunder, angesichts der Schreckensszenarien, die bürgerlich-konfessionelle Milieus jahrzehntelang heraufbeschworen hatten. Sozialismus und Liberalismus standen hier für das Ende der Zivilisation, für die Auflösung der göttlichen und menschlichen Ordnung, für Alkoholkonsum, Sittenverfall, Selbstsucht.26

Sozialdemokratische Frauenbewegung

Auch die „Roten“ fürchteten sich im Wahlkampf 1918/1919 vor den katholischen Frauen: „die Mobilisierung der katholischen Frauen ist gefährlicher als einst das Indenkampftreten der Germaninnen, wenn die Schlacht zur Entscheidung drängte.“27

Die SPD hatte bereits auf dem Erfurter Parteitag 1891 das Wahlrecht „ohne Unterschied des Geschlechts“ in ihr Parteiprogramm geschrieben.28 Ab 1902 bereisten immer wieder führende Sozialdemokratinnen wie Louise Zietz oder Klara Zetkin das rheinisch-westfälische Industriegebiet, um unter den Frauen für die Sozialdemokratie zu werben.29

Erste Bemühungen um eine sozialdemokratische Frauenbewegung fallen um das Jahr 1904/1905, als auch Minna Deuper (1868-1937) mit einer Einladung in das Lokal „Borussia“ getarnt als „geselliges Beisammensein“ in Essen eine sozialdemokratische Frauenbewegung zu sammeln begann.30 Sie fungierte als so genannte Vertrauensperson, die, laut Parteistatut von 1905 in Einvernehmen mit den Parteiinstanzen gewählt, eine „planmäßige Agitation unter dem weiblichen Proletariat“ betreiben sollte.31 Dies wird Lina Endmann auch für Recklinghausen gewesen sein, da sie 1908 auf dem SPD-Parteitag über ihre Erfahrungen sprach: „Ich komme aus dem schwärzesten Winkel, wo wir am allerschwersten zu kämpfen haben. Man nennt unsern Wahlkreis deshalb auch das schwarze Finsterland. Sogar die Kanzel wird dort zu politischen Zwecken gebraucht. Die Priester gründen Mütter- und Elisabethvereine, in die die Frauen eintreten müssen. Diese selbst müssen am Altare schwören, keinen Alkohol mehr zu genießen und der Sozialdemokratie nicht beizutreten. … Trotz alledem hat die Frauenagitation bei uns festen Fuß gefaßt und 353 Frauen gehören unserer Organisation an.“32

Nach der Aufhebung des Vereinsverbots 1908 konnten auch Frauen in die Partei eintreten, und Organisationsgliederungen, denen Frauen angehörten, mussten ihnen eine Vertretung im Vorstand gewähren.33 Für den Agitationsbezirk Westliches-Westfalen zählte man 1909, dem Jahr, als zum ersten Mal geschlechtsspezifisch ausgezählt wurde, 18207 männliche Mitglieder und 4257 weibliche.34

Nach den Forschungen von Stefan Goch zur sozialdemokratischen Arbeiterbewegung hatte es die SPD in der Region schwer, zusammenzukommen. Zentrum und Polizei machten ihr die Versammlungslokale abspenstig: die Polizei verhängte Schanksperren für Wirte und das Zentrum drohte, das Wirtshaus für eigene Veranstaltungen zu meiden, sollte dort auch die Sozialdemokratie tagen. Noch 1912 versammelten sich die Bueraner Sozialdemokraten wegen Lokalmangels unter freiem Himmel. 35 Dies war eine eindeutige Benachteiligung, da Wirtshäuser die „sozialen Medien“ der damaligen Zeit darstellten, in denen Austausch und  Kommunikation zusammenliefen.

Wahlrechtsdemonstration auf dem Fahrrad

Frauen hatten sich sowohl 1906 als auch 1910 an den sozialdemokratischen Kampagnen für die Abschaffung des Dreiklassenwahlrechts beteiligt. Ein schönes Beispiel zu zeigen, mit welchen Widrigkeiten und politischen Verhältnissen die Sozialdemokratinnen dabei zu kämpfen hatten, stellt die (wahlrechts-)politischee Manifestation des Arbeiterradvereins „Einigkeit“ aus Bergkamen dar. 1906, während der Kampagne gegen das Dreiklassenwahlrecht, machte er sich per Rad in Zweierreihen auf den Weg nach Dortmund – mit weiblichen Mitgliedern, die weiße Kleider und rote Schärpen trugen. 36 Und er verstieß damit gleichermaßen gegen das Vereinsverbot, das Frauen die Teilnahme an politischen Veranstaltungen verbot und gegen das Versammlungsverbot, das politische Manifestationen auf der Straße und vor allem das Fahrradfahren in Zweierreihen verbot.

Die sozialdemokratische Frauenbewegung blieb, so zeigt das Material, in der Region bis zum Ende des Kaiserreichs schwach und konkurrierte stets mit dem Zentrum.

Ein vielstimmiges Bild

Es gab nicht die Frauenbewegung, die sich für das Wahlrecht engagierte. Es gab viele Bewegungen, die sich anhand politisch-konfessioneller Lager systematisieren lassen.

Der radikale Flügel, mit seiner Basis im liberalen Bürgertum, argumentierte egalitär im Sinne einer nur unvollendeten Aufklärung und vertrat das Frauenwahlrecht als unteilbares Menschenrecht.

Die Sozialdemokratie leitete das Frauenwahlrecht nicht als ein Naturrecht ab, sondern sah es als „soziales Recht der Frauen“ (Clara Zetkin), das begründet sei in ihrem gesellschaftlichen Sein und Bewusstsein.

Der gemäßigte Flügel, ein Projekt bürgerlicher Bildungseliten, folgte differenztheoretischen Vorstellungen von den besonderen Fähigkeiten der Frauen für ein zivilisiertes Miteinander. Er vertrat bis zur Bewährung an der Heimatfront im Ersten Weltkrieg die Position, Frauen müssten sich staatspolitische Rechte erst „erarbeiten“.

Das katholisch-konfessionelle Milieu umfasste als Gesinnungs- und Weltanschauungsgemeinschaft sowohl bedeutende Teile der katholischen Arbeiterschaft als auch das katholische Bürgertum, also Kaufleute, Ärzt_innen, Rechtsanwälte, Lehrer und Lehrerinnen. Die Protagonist_innen vertraten gemäßigte Positionen und standen in klarer Konkurrenz zur Sozialdemokratie. Die Frauenrechtlerinnen im katholischen Milieu waren Bildungsaufsteigerinnen, Lehrerinnen zumeist. Wenn sie die milieuspezifischen Grenzen des Denkbaren überschreiten wollten, konnten sie sich emanzipatorisch auch auf die Bibel beziehen, in der es im Brief des Paulus an die Galather heißt: „Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu.“ (3,28)

Dies galt auch für evangelische Frauen. Der konservative Flügel, zumeist national-protestantisch gesinnt, lehnte ein politisches Stimmrecht und eine staatspolitische Gleichberechtigung angesichts der „innenpolitischen Verhältnisse und der noch vielfach mangelnden Reife der Frauen“ ab. Er sah darin „eine im höchsten Grade bedenkliche Stärkung der staatsfeindlichen Parteien“.37

Die Wahlrechtsfrage entspann sich innerhalb dieser Milieukontexte. Doch zugleich umfasste sie weitreichende Konzepte von Geschlechterordnungen – Frauen und Männer sind unterschiedlich oder gleich – sowie strategische Vorstellungen – „Frauen können das“ oder „Frauen müssen an politische Verantwortung herangeführt werden“. Sie berührte nicht zuletzt die Grundkonzeption der Republik, wenn sie mit der Polarisierung zwischen „gottlos“ oder „gottesfürchtig“ das Verhältnis von Staat und Kirche thematisierte.

Gleich, geheim, direkt, allgemein

Am 12. November 1918 entschied der sechsköpfige Rat der Volksbeauftragten aus Mehrheits- (MSPD) und Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD), die Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren zu vollziehen. Damit legte er die Grundlage für den Systemwechsel hin zur Republik und öffnete den Weg hin zur Geschlechterdemokratie.

Zwischen dem Beschluss und der Wahl am 19. Januar lagen nur sechs Wochen, um 17,7 Millionen wahlberechtigter Frauen zu mobilisieren. Dies gelang (nicht nur) in Recklinghausen vor allem den katholischen Frauen aufgrund ihrer eingespielten Organisationsstruktur und ihres klaren Feindbildes beeindruckend gut. In den katholischen Reihen wurde „schnell begriffen, daß es im wesentlichen von den Frauen abhängen würde, ob die neue Reichsverfassung christlich oder unchristlich sein würde.“, so Albertine Badenberg aus Steele. Der Katholische Deutsche Frauenbund entsandte Studentinnen, die in zahlreichen Vorträgen die Frauen von der Notwendigkeit überzeugten, „daß Wahlrecht auch Wahlpflicht sei.“38 Und so war es kein Wunder, dass das Zentrum nicht nur bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung und zum verfassungsgebenen Preußischen Landtag, sondern auch bei den Kommunalwahlen 1919 gewann.

Angesichts von bürgerkriegsähnlichen Aufständen im Reich, Streiks im westlichen Ruhrgebiet und einer katastrophalen Versorgungskrise, die auch der Recklinghäuser Bevölkerung die Lebensgrundlagen entzog, zeichnete die Recklinghäuser Zeitung aufgrund der beiden nun im örtlichen Stadtrat agierenden Frauen ein hoffnungsfrohes Bild von konstruktiver Zusammenarbeit: Immer wenn es nicht mehr läuft, müssen es „zarte Hände“ richten: „Bei einem Blick über die Versammlung fallen noch die beiden Damen auf, die als erste weibliche Stadtverordnete eingezogen sind, Frau Th. Werne und Frau L. Endmann. Es berührt angenehm, daß Frau Werne vor der Sitzung ihre Kollegin von der anderen Fraktion aufsucht und so das Band der Zusammenarbeit knüpft.“

Susanne Abeck & Uta C. Schmidt frauen/ruhr/geschichte

  1. Recklinghäuser Zeitung (RZ), 22.03.1919.
  2. StA Recklinghausen, Zeitgeschichtliche Sammlung ZS/611, Frauenwahlrecht 1919ff. Leider liegen keine Fotografien der Abgeordneten vor.
  3. StA Recklinghausen, III 1887 Acta Erste Revolution, III 1888.
  4. Recklinghäuser Volkszeitung (Zentrum), 25.02.1919. StA RE.
  5. RZ, 13. November 1918, auch Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung, 13. November 1918.
  6. Zahlen nach Matthias Kordes „90 Prozent gingen zur Wahl“, Recklinghäuser Zeitung 19. Januar 2019.
  7. Zahlen nach Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hg.), 50 Jahre Wahlen in Nordrhein-Westfalen 1919-1968, Düsseldorf 1969, S. 9.
  8. Ebd.
  9. Vgl. Daniel Schmidt, Heimatfront Industriegebiet. Der Raum Gelsenkirchen im Ersten Weltkrieg 1914-1918, in: Westfälische Forschungen 68/2018, S. 7-44, S. 10.
  10. Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hg.), 50 Jahre Wahlen in Nordrhein-Westfalen 1919-1968, Düsseldorf 1969, S. 9.
  11. Zitat aus „Das Weib im Conflict mit den socialen Verhältnissen“, zitiert bei: Karin Hockamp: Von vielem Geist und großer Herzensgüte: Mathilde Franziska Anneke 1817-1884, Hattingen 1999, S. 21.
  12. Zitiert bei Alexander Pentek (Hg.): Echte Verbrechen aus der guten alten Zeit. Verbrechen und Unglücke im Ruhrgebiet des Kaiserreichs, Gelsenkirchen 2017, S. 209.
  13. So später die Satzung des Katholischen Deutschen Frauen-Bundes.
  14. Überlieferungen von und zu Albertine Badenberg finden sich im Steeler Archiv e.V., www.steller-archiv.de; vgl. Susanne Abeck
  15. Hedwig Dransfeld: Die Ausbreitung des Katholischen Frauenbundes Deutschlands, in: Die Christliche Frau, Heft 1, 15. Jg., Jan.-Febr. 1917, Freiburg 1917, S. 157-168, hier S. 158.
  16. Josef Mausbach zit. bei Elisabeth Pregardier: Der Beitrag der christlichen Frauenbewegung zur politischen Kultur in Deutschland, Schriften des KDFB, Heft 2, o. J., o. O., S. 13.
  17. Verhandlungen des Kirchentages 1907, S. 413, zit. n. Helmut Hafner, Frauenemanzipation und Katholizismus im Zweiten Deutschen Kaiserreich, Saarbrücken 1983, S. 131.
  18. Zit. n. Helmut Hafner, Frauenemanzipation und Katholizismus im Zweiten Deutschen Kaiserreich, Saarbrücken 1983, S. 130.
  19. Porträt zu Dransfeld unter https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=623&url_tabelle=tab_person (Zugriff 28.02.2019)
  20. Minna Cauer in: Die Frauenbewegung 1903, zit. n. Helmut Hafner, Frauenemanzipation und Katholizismus im Zweiten Deutschen Kaiserreich, Saarbrücken 1983, S. 130.
  21. Vgl. Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen (Hg.), Geschichte der Stadt Gelsenkirchen, Gelsenkirchen 2015, S. 126 f.
  22. M. Gräfin zu Münster, zit. n. Doris Kaufmann: Frauen zwischen Aufbruch und Reaktion, München 1988, S. 30.
  23. Zusammengefasst nach Anna Lindemann: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland, Leipzig und Berlin 1913, S. 166.
  24. Vgl. den Abdruck ihrer 1913 in Hagen erschienenen Doktorarbeit, Li Fischer-Eckert. Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland, hg. und mit einer Einl. vers. von Elisabeth Heid und Ludger Heid, Duisburg 1986. Vgl. Susanne Abeck, Li Fischer-Eckert (Zugang 29.02.2017)
  25. Vgl. Hanne Hieber: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Dortmund, in: Heimat Dortmund 1/ 2008, S. 42-47.
  26. Als Beispiel für die portestantische Weltsicht auf die Sozialdemokratie vgl. die Verhandlungen der Kreissynode Gelsenkirchen im ISG StA Ge, passim; vgl. Stefan Goch, Das protestantisch-nationale Lager und die Zerstörung der Weimarer Republik, in: Uta C. Schmidt (Hg.), Kirche in der Stadt. Wattenscheider Barock-Gelsenkirchener Appell, Gelsenkirchen 2017, S. 83-86; vgl. auch Dibelius, Otto, Das Jahrhundert der Kirche, Berlin 1927, hier das Vorwort zur fünften Auflage seines Bestsellers, dazu Uta C. Schmidt, Die evangelische Kirche auf der Suche nach ihrem Platz in der Gesellschaft, in: Geschichte und Geschichten aus 100 Jahren, hg. v. d. evang. Kirchengemeinde Schüren, Bielefeld 2015, S. 48 f.
  27. Die Neue Gesellschaft 1905, S. 253, zit. n. Hafner, Helmut, Frauenemanzipation und Katholizismus im Zweiten Deutschen Kaiserreich, Saarbrücken 1983, S. 131.
  28. Vgl. Gisela Notz, „Her mit dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht für Mann und Frau!“ Die internationale sozialistische Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Kampf um das Frauenwahlrecht, Bonn 2008, S. 16 f.
  29. Vgl. Stefan Goch, Sozialdemokratische Arbeiterbewegung und Arbeiterkultur im Ruhrgebiet. Eine Untersuchung am Beispiel Gelsenkirchen 1848-1975, Düsseldorf1990, S. 119 f.
  30. Minna Deuper: Ein denkwürdiger Tag. 25 Jahre sozialdemokratische Frauenbewegung in Essen, in: „Volkswacht“ vom 9.1.1929; zu Minna Deuper insgesamt: Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv/Archiv Ernst Schmidt: Bestand: 19-532 und 730.
  31. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten vom 13. bis 19. September 1908 sowie Bericht über die 5. Frauenkonferenz vom 11. bis 12. September 1908, Berlin 1908, S. 7, einzusehen unter http://library.fes.de/parteitage/index-pt-1900.html (Zugriff 29.02.2019)
  32. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten vom 13. bis 19. September 1908 sowie Bericht über die 5. Frauenkonferenz vom 11. bis 12. September 1908, Berlin 1908, S. 480, einzusehen unter http://library.fes.de/parteitage/index-pt-1900.html (Zugriff 28.02.2019)
  33. Vgl. Stefan Goch, Sozialdemokratische arbeiterbewegung, ebd., S. 119.
  34. Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages er Sozialdemokratischen Partei, abgehalten in Magdeburg vom 18. Bis 24. September 1910, Berlin 1910, S. 19, einzusehen unter http://library.fes.de/parteitage/index-pt-1910.html (Zugriff 28.02.2019)
  35. Vgl. Stefan Goch, Sozialdemokratische arbeiterbewegung, ebd., S. 118 f.
  36. Vgl. Klaus-Peter Dreßel, 100 Jahre SPD Bergkamen-Mitte 1904-2004. Geschichte des Ortsvereins Bergkamen, o.O., o.J. [Bergkamen 2004), S. 10 f.
  37. M. Gräfin zu Münster, zit. n. Doris Kaufmann, Frauen zwischen Aufbruch und Reaktion, München 1988, S. 30.
  38. Albertine Badenberg, Notizen S. 4 im Steeler Archiv, www.steeler-archiv.de
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